Kinderschutz-politik

Stand: Juni 2025

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Diese Kinderschutzrichtlinie basiert auf den Grundwerten, der internen Organisationsstruktur sowie den gesetzlichen Vorgaben in Österreich. Sie stellt sicher, dass alle Kinder und Jugendlichen, die an den Programmen von El Sistema Austria teilnehmen, vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung geschützt werden.
Diese Richtlinie ist integraler Bestandteil der institutionellen Governance des Kulturvereins El Sistema Austria: Musikschule und OrchesterAkademie und ergänzt die bereits bestehenden Leitdokumente des Vereins – darunter die Statuten, die Geschäftsordnung, die interne Organisationsstruktur und das Organigramm. Sie alle bilden gemeinsam den normativen Rahmen, der die Arbeitsweise, Entscheidungsfindung, Verantwortlichkeiten und den Schutzauftrag des Vereins regelt.
Die Kinderschutzrichtlinie legt die Grundprinzipien, Verpflichtungen und Verfahren fest, mit denen El Sistema Austria das Wohlergehen aller Kinder und Jugendlichen innerhalb seiner Programme gewährleistet. Der Verein erkennt das uneingeschränkte Recht jedes Kindes auf Schutz, Förderung und Partizipation an und verpflichtet sich, ein sicheres, respektvolles und unterstützendes Umfeld zu schaffen – sowohl im musikalischen als auch im sozialen Kontext.
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden, Lehrpersonen, Freiwilligen, Vereinsmitglieder und externen Partner. Sie ist verbindlich und wird in allen Bereichen der Programmarbeit angewendet – ob im Unterricht, bei Konzerten, Reisen oder digitalen Formaten.

Im Sinne dieser strukturellen Verankerung beschreibt die folgende Einleitung die pädagogische Vision und das Selbstverständnis von El Sistema Austria im Umgang mit Kinderschutz.

Einleitung

El Sistema Austria ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Wien, der Kindern und Jugendlichen Freude, Lebensmotivation, Selbstvertrauen und gegenseitigen Respekt vermitteln möchte – mit Musik als strategischem Werkzeug.
Unser Leitsatz lautet: „Musik, die verändert“ – denn unser Ziel ist es nicht allein musikalisches Können zu fördern, sondern vor allem die ganzheitliche Entwicklung junger Menschen zu begleiten. Durch kontinuierliche Begleitung und ein vertrauensvolles Lernumfeld möchten wir sicherstellen, dass sich alle Kinder und Jugendlichen in unseren Programmen geschützt und gestärkt fühlen.
El Sistema Austria verpflichtet sich, die Rechte aller Kinder gemäß der UN-Kinderrechtskonvention anzuerkennen und zu respektieren. Artikel 19 der Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Misshandlung, Vernachlässigung oder Ausbeutung – einschließlich sexuellen Missbrauchs – zu schützen.
Wir betrachten jede Form von Gewalt oder Vernachlässigung als Verletzung der Kinderrechte – und setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass Kinder unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache oder Lebenssituation sicher und frei von Angst aufwachsen können.
Diese Kinderschutzpolitik beinhaltet die Verantwortung von El Sistema Austria, alle Kinder in unseren Programmen aktiv vor Verletzungen, Missbrauch und Ausbeutung zu schützen. Sie gilt für alle Mitarbeitenden, Lehrpersonen, Ehrenamtlichen und externen Partner. Darüber hinaus betrifft sie auch Familien, Förderpartner und die Gesellschaft, mit der wir in Beziehung stehen.

 

Mision & Vision

Unsere Vision ist es, Musik als Medium zur Entwicklung künstlerischer Talente, menschlicher Werte und integrativer Zusammenarbeit zu nutzen. Eine Zukunft, in der Respekt und Toleranz an erster Stelle stehen.
Unsere Mission ist es, Kindern und Jugendlichen die Werkzeuge zu geben, die sie für ihre musikalische und intellektuelle Entwicklung benötigen. Fördern und stärken Teamwork, Toleranz und Disziplin– unabhängig von kulturellen, wirtschaftlichen oder sozialen Unterschieden.

Grundwerte

Wir haben eine Null-Toleranz-Politik gegenüber allen Formen von Diskriminierung, Gewalt, sexuellem Missbrauch und Ausbeutung von Kindern und akzeptieren kein Verhalten, das gegen diese Politik verstößt. Das bedeutet, dass alle MitarbeiterInnen, LehrerInnen, Freiwilligen, der Vorstand und die Partnerorganisationen verpflichtet sind, die Richtlinien gelesen zu haben, die Grundphilosophie zu teilen und die definierten Verpflichtungen von El Sistema Austria zu respektieren.
El Sistema Austria bekennt sich nachdrücklich zum Recht der Kinder auf Schutz vor jeglicher Form von Verletzung, Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.

Unsere Grundsätze sind:

  • Das Wohl des Kindes oder Jugendlichen hat immer Vorrang.
  • Ein Kind ist jemanden, der noch nicht 18 Jahre alt ist.
  • Jugendliche sind Personen zwischen 18 und 25 Jahren (die an den Aktivitäten von El Sistema Austria teilnehmen).
  • MitarbeiterInnen sind alle Personen, die in einer vertraglichen Beziehung zu El Sistema Austria stehen (“Führungskräfte”, “LehrerInnen”, “Freiwillige” und “Vorstandsmitglieder”).
  • Alle Kinder und Jugendlichen sind in ihren Rechten und ihrer Würde gleich. Sie dürfen niemals diskriminiert werden – weder aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer Geschlechtsidentität oder -ausdrucks, ihrer Sprache, Religion, politischen oder sonstigen Überzeugungen, noch wegen ihrer nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft oder ihrer wirtschaftlichen Situation.
  • Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, frei von Diskriminierung, Übergriffen, Gewalt, Verletzungen, sexuellem Missbrauch und Ausbeutung zu sein.
  • Die Personen, die innerhalb der Organisation eine verantwortliche Position innehaben, arbeiten im Einklang mit den Interessen der Kinder und Jugendlichen und befolgen die im Folgenden beschriebenen Grundsätze.
  • Die Verantwortlichen der Organisation stellen sicher, dass alle die gleichen Chancen haben und dass alle Unterschiede zwischen Menschen mit Respekt behandelt werden.

Geltungsbereich

El Sistema Austria fühlt sich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen verpflichtet und arbeitet nur mit Personen zusammen, die diese Politik anerkennen und unterschreiben. Alle Personen, die für El Sistema Austria tätig sind, ob bezahlt oder als Freiwillige, sind sich bewusst, dass Fragen des Schutzes des Kindeswohls von höchster Bedeutung sind.

Alle Kinder und Jugendlichen, die an unseren Aktivitäten, Programmen und Orchestern teilnehmen, werden durch die Einhaltung dieser Richtlinie und ihrer Anhänge vor jeglicher Form von Gewalt, körperlicher und psychologischer Schädigung sowie sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung geschützt.

Diese Richtlinie gilt auch für:

  • MitarbeiterInnen, die keine direkte Verantwortung für Kinder tragen, aber innerhalb der Organisation Kontakt zu Kindern haben und als sicher und vertrauenswürdig angesehen werden und/oder Zugang zu vertraulichen und sensiblen Informationen haben, z.B. Vorstandsmitglieder, PraktikantInnen oder andere VerwaltungsmitarbeiterInnen.
  • SpenderInnen Sponsoren, JournalistInnen, PolitikerInnen und andere Personen, die die Programme oder Büros von El Sistema Austria besuchen und mit den Kindern in Kontakt kommen können.

Diese Politik muss für alle Eltern, Erziehungsberechtigten, Lehrer, Volontäre und Partnerorganisationen deutlich sichtbar und zugänglich sein.

Die Rechte und die Sicherheit des Kindes stehen an erster Stelle. Es muss alles unternommen werden, um die Rechte des Kindes bei jeder Untersuchung zu schützen.

Definitionen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Unter Gewalt in Kindheit und Jugend verstehen wir jede Form von Missbrauch, Misshandlung oder Ausbeutung. Dies schließt ein:

  • Kindesmisshandlung: Einzelne oder mehrere Handlungen oder Unterlassungen durch Eltern oder andere Bezugspersonen, die zu einer physischen oder psychischen Schädigung des Kindes führen, das Potenzial einer Schädigung besitzen oder die Androhung einer Schädigung enthalten.
  • Körperliche Misshandlung: Die gezielte Anwendung von körperlicher Gewalt gegen das Kind, welche zu körperlichen Verletzungen führt oder das Potenzial dazu hat.
  • Sexueller Missbrauch: Jede durchgeführte oder versuchte sexuelle Handlung mit oder ohne direkten sexuellen Kontakt an/mit einem Kind.
  • Emotionale Misshandlung: Jedes absichtsvolle Elternverhalten, welches dem Kind vermittelt, wertlos, fehlerbehaftet, ungeliebt, ungewollt oder unnütz zu sein und damit dem Kind potenziell psychologischen oder emotionalen Schaden zufügt.
  • Vernachlässigung: Die mangelnde Erfüllung der grundlegenden körperlichen, emotionalen, medizinischen oder bildungsbezogenen Bedürfnisse des Kindes durch die Bezugsperson und/oder die mangelnde Gewährleistung der kindlichen Sicherheit durch unzureichende Beaufsichtigung oder die fehlende Herausnahme aus einer gewalttätigen Umgebung.

Ziel dieser Politik ist es:

  • Fälle von Gewalt gegen Minderjährige vorbeugen und die Anzahl der Vorfälle (Erwachsene-Kind, Kind-Kind) in unseren Aktivitäten reduzieren.
  • Kinder für ihre Rechte und ihre aktive Rolle im Kinderschutz sensibilisieren.
  • Kinder, Jugendliche, Mitarbeitende, Vorstandsmitglieder, Familien, Freiwillige und Partner über diese Richtlinie und die damit verbundenen Verfahren informieren.
  • Mitarbeitende und Partner dazu ermutigen, die notwendigen Kompetenzen zu entwickeln, um Kinder zu schützen und zu ihrer Entwicklung beizutragen.
  • Einen offenen und ehrlichen Dialog über die Prävention von Gewalt gegen Kinder auf allen Programmebenen und innerhalb der Organisation fördern.
  • Ein aktives Schutznetzwerk aufbauen, um die Sicherheit aller Kinder und Erwachsenen in der Organisation zu gewährleisten.

Sichere Auswahl und Rekrutierung von Mitarbeitern, Vorstandsmitgliedern und Freiwilligen

El Eine sichere Rekrutierung ist von zentraler Bedeutung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Alle MitarbeiterInnen, Vorstandsmitglieder und Freiwilligen von El Sistema Austria, mit oder ohne direkten Kontakt zu Kindern, unterliegen einem sorgfältigen Auswahlverfahren.

El Sistema Austria wird:

  • BewerberInnen über ihre individuelle Verantwortung für die Förderung der Kinderschutzpolitik der Organisation informieren und eine Liste mit den Namen der Schutzbeauftragten und den wichtigsten Kontaktstellen zur Verfügung stellen.
  • Einen Identitätsnachweis verlangen.
  • Strafregisterauszug prüfen (in Österreich: „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ bzw. entsprechendes nationales Dokument in anderen Ländern).

Bei der Einstellung von Lehrkräften wird ein zweiteiliges Vorstellungsgespräch geführt, bei dem folgende Aspekte geprüft werden:

  • Die Einstellung des Bewerbers zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und seine Motivation, mit Kindern zu arbeiten.
  • Bedenken oder Unstimmigkeiten, die sich aus den Angaben des Bewerbers ergeben.
  • Die Fähigkeit, angemessene Beziehungen aufzubauen und persönliche Grenzen zu respektieren.
  • In einer zweiten Runde wird der Kandidat während einer Probestunde mit Kindern beobachtet, um seine Einstellung zu Kindern und seine Fähigkeit, die gestellten Aufgaben zu erfüllen, zu beurteilen.

Schulung der MitarbeiterInnen, Vorstandsmitglieder und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen

Alle MitarbeiterInnen, Vorstandsmitglieder und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen von El Sistema Austria werden die Kinderschutz- und Kinderrechtspolitik als Teil ihrer Einarbeitung anerkennen und unterschreiben.
Schulungen zum Thema Kinderschutz und Kinderrechte sind Teil der obligatorischen jährlichen Trainingswoche von El Sistema Austria.

Kinderschutzbeauftragten

 

  • Die Kinderschutzbeauftragten für Kinder- und Jugendschutz werden alle 5 Jahre vom Vorstand von El Sistema Austria bestellt. Sollte es keine Kinderschutzbeauftragten geben, werden die Aufgaben vom Vorstandsvorsitzenden übernommen.
  • Der Vorstand stellt sicher, dass alle Mitarbeiter, Mitgliedern und Teilnehmer wissen, wer die Schutzbeauftragten ist/sind und wie sie kontaktiert werden können.
  • Alle Bedenken bezüglich des Schutzes der Teilnehmer werden direkt an einen der Schutzbeauftragten gemeldet.
  • Alle Anschuldigungen sind schriftlich zu formulieren und direkt an die Kinderschutzbeauftragten zu richten.
  • Die Kinderschutzbeauftragten melden alle Bedenken dem Vorstand des Vereins und entscheiden gemeinsam über die beste Vorgehensweise.

Die designierten Kinderschutzbeauftragten sind für die Kontinuität im Umgang mit Kinderschutzfragen verantwortlich und übernehmen die Verantwortung für den Umgang mit Anschuldigungen oder Verdachtsfällen von Kindesmissbrauch. Es ist nicht Aufgabe der Kinderschutzbeauftragten oder eines anderen Vertreters von El Sistema Austria zu entscheiden, ob ein Kind missbraucht wurde oder nicht.

Die benannten Kinderschutzbeauftragten sind insbesondere verantwortlich für:

 

  • Umsetzung der Richtlinie in die täglichen Aktivitäten von El Sistema Austria.
  • Durchführung einer Risikobewertung, um relevante Themen für die Aktualisierung der Richtlinie zu identifizieren.
  • Aktualisierung der Richtlinie, Erstellung von Standards, Richtlinien und Verfahren (Roadmap, Erneuerung).
  • Einrichtung und regelmäßige Überprüfung eines Postfachs für anonyme Beschwerden.
  • Umgang mit Anschuldigungen gegen Mitarbeiter, Vorstandsmitglieder und Ehrenamtliche, schriftliche Erfassung von Informationen über Kinderschutzbedenken und deren rasche und sorgfältige Auswertung.
  • Einholung von Rat bei einer zuständigen Stelle

VERHALTENSKODEX

Unsere Verpflichtung und Verantwortung

Dazu sind alle MitarbeiterInnen, LehrerInnen, Mitglieder und Freiwilligen von El Sistema Austria verpflichtet:

  • Alles in ihrer Macht Stehende tun, um Kinder und Jugendliche vor jeglicher Form von Schaden, Diskriminierung, physischer oder psychischer Gewalt, sexuellem Missbrauch oder Ausbeutung zu schützen.
  • Ihre Arbeit und das Arbeitsumfeld so planen und organisieren, dass das Risiko von Missbrauch, Ausbeutung oder der Verletzung der Kinderrechte minimiert wird.
  • Kinder als Personen mit Rechten behandeln – mit Respekt und ohne Unterschied der Hautfarbe, des Geschlechts, der geschlechtlichen Identität oder Ausdrucksweise, der Sprache, Religion, politischen Überzeugung, Nationalität, ethnischen oder sozialen Herkunft.
  • Die körperliche und emotionale Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen respektieren und niemals gefährden.
  • Ihre Meinungen anhören und wertschätzen und ihnen ermöglichen, sich entsprechend ihres Alters und ihrer Reife in sie betreffenden Situationen auszudrücken.
  • Kinder niemals Situationen aussetzen, die sie nicht verstehen, für die sie nicht reif genug sind oder denen sie nicht zustimmen können.
  • Wachsam gegenüber möglichen Anzeichen von Missbrauch sein – auch im familiären Umfeld oder durch andere Mitarbeitende.
  • Keine Beziehungen eingehen, die als Ausbeutung oder Belästigung interpretiert werden könnten.
  • Keine Schuldgefühle hervorrufen oder Kinder durch Erniedrigung, Verachtung oder emotionalen Missbrauch verletzen.
  • Kinder stets fair behandeln – ohne Bevorzugung oder Ausgrenzung.
  • Keine Treffen außerhalb des beruflichen Rahmens vereinbaren oder außerhalb des institutionellen Kontexts Kontakt aufnehmen.
  • Keine Anfragen in sozialen Netzwerken annehmen oder versenden (z. B. „Freundschaftsanfragen“ auf Facebook).
  • Keine Fotos oder Videos von Kindern ohne ausdrückliche Genehmigung der Leitung und das informierte Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten machen.
  • Keine Kosenamen oder Spitznamen verwenden, die zu vertraut oder unangemessen sind.
  • Keine Form von Mobbing oder Belästigung tolerieren – weder durch Erwachsene noch durch andere Kinder.
  • Nicht als Vermittler:in zwischen Opfern von Gewalt/Missbrauch und deren Täter:innen agieren oder an Versöhnungsprozessen teilnehmen.
  • Illegales, gefährliches oder unangemessenes Verhalten weder ignorieren noch sich daran beteiligen.
  • Keine sexuellen Beziehungen oder Kontakte mit Kindern oder Jugendlichen, die an Programmen von El Sistema Austria teilnehmen, eingehen – unabhängig vom Alter der Einwilligung. Ein Irrtum über das Alter ist keine Entschuldigung.
  • Kinder, Familien, Lehrpersonen und Freiwillige über ihre Rechte aufklären, ihnen vermitteln, was akzeptabel ist und was nicht, was sie von ihrer Beziehung zu El Sistema Austria erwarten können und wie sie im Problemfall handeln können.

Verpflichtungen für Mitarbeiter, Lehrer und Freiwillige

 

  • bei der Annahme der Beschäftigung oder Anstellung eine Erklärung zu unterzeichnen, in der sie bestätigen, dass sie die Bedeutung dieser Politik zur Kenntnis genommen haben, sie verstehen und in Übereinstimmung mit ihr handeln werden.
  • Unverzügliche Anzeige gemäß den Verfahren von El Sistema Austria.
  • an der Einführungsschulung und der Pflichtschulung zum Kinder- und Jugendschutz, die für die Position/Aufgabe relevant und angemessen ist, teilzunehmen.
  • den Verdacht zu melden, dass ein Kind oder ein/e Jugendliche/r Diskriminierung, Verletzung, Missbrauch, physischer oder psychischer Gewalt, sexuellem Missbrauch oder Ausbeutung ausgesetzt ist.
  • zu wissen, an wen sie sich bei einem Verdacht auf Missbrauch wenden können, und sicherzustellen, dass dem Verdacht nachgegangen wird.
  • bei der Untersuchung von Verdachtsfällen und Anschuldigungen uneingeschränkt und vertraulich zu kooperieren.

Anzeichen und Symptome für Gewalt gegen Kinder

Diese Anzeichen bedeuten nicht unbedingt, dass ein Kind Gewalt ausgesetzt war, aber sie können Erwachsenen helfen, zu erkennen, dass etwas nicht stimmt. Wenn ein Kind mehrere dieser Symptome zeigt, sollte die Möglichkeit einer Gewalterfahrung in Betracht gezogen werden:

Sexueller Missbrauch

  • Übertrieben zärtliches oder sexuell unangemessenes Verhalten für das Alter des Kindes.
  • Medizinische Probleme (chronischer Juckreiz, Schmerzen im Genitalbereich, sexuell übertragbare Krankheiten…).
  • Extreme Reaktionen wie Selbstverletzungen, Suizidversuche, Weglaufen oder Überdosierungen.
  • Depressionen.
  • Persönlichkeitsveränderungen (Unsicherheit oder Anhänglichkeit).
  • Rückfall in frühere Verhaltensmuster (z.B. Daumenlutschen).
  • Plötzlicher Appetitverlust, zwanghaftes Essen oder Essstörungen.
  • Isolation oder Rückzug.
  • Mangelndes Vertrauen oder Angst vor einer nahestehenden Person.
  • Schmutziges oder nasses Bett.
  • Sorge um die Kleidung, die man auszieht.
  • Zeichnen von sexuell eindeutigen Bildern.
  • Nachahmung sexueller Handlungen an anderen Kindern.

Körperliche Misshandlung.

  • Wiederholte unerklärliche Verletzungen oder Verbrennungen.
  • Unwahrscheinliche Entschuldigungen oder Weigerung, Verletzungen zu erklären.
  • Verwendung von Kleidung, um Verletzungen zu verbergen.
  • Kahle Stellen.
  • Angst vor medizinischer Hilfe.
  • Selbstzerstörerische Tendenzen.
  • Aggressivität gegenüber anderen.
  • Angst vor Körperkontakt (Zurückweichen bei Berührung).
  • Eingeständnis einer übertriebenen Strafe.

Vernachlässigung oder Verwahrlosung

  • ständiger Hunger
  • Schlechte Körperhygiene
  • Ständige Müdigkeit
  • Schlechter Zustand der Kleidung.
  • Auszehrung.
  • Unbehandelte medizinische Probleme
  • Fehlende soziale Beziehungen.
  • Zwanghaftes Sammeln.
  • Destruktive Tendenzen.

Protokoll bei Feststellung von Gewalt

Wenn es in unseren eigenen Programmen zu einem Verstoß gegen diese Richtlinie gekommen ist, erfolgt die Meldung innerhalb und an unsere eigene Organisation gemäß unseren Meldeverfahren.

Meldeverfahren:

Jede Person, die mit El Sistema Austria zu tun hat, ist verpflichtet, jeden Vorfall, von dem sie Kenntnis erlangt, unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) den benannten Kinderschutzbeauftragten zu melden, unabhängig davon, wo oder durch wen das Risiko oder der Schaden verursacht wurde. Die Kontaktdaten der Kinderschutzbeauftragten und ein Formular zur „Meldung von Vorfällen“ sind online auf der Website von El Sistema Austria im Bereich „Safeguarding Policy“ verfügbar.

Anonyme Meldungen

Anonyme Meldungen sind genauso ernst zu nehmen wie „namentliche“ Meldungen, auch wenn sie unter Umständen nur eingeschränkt untersucht werden können.

Falsche oder böswillige Anschuldigungen

Falsche oder böswillige Anschuldigungen können vorkommen. Es ist jedoch nicht möglich, begründete Anschuldigungen von falschen oder böswilligen Anschuldigungen zu unterscheiden, ohne eine umfassende Bewertung des Vorfalls und gegebenenfalls eine formelle Untersuchung durchzuführen. Das Versäumnis, auf einen Verdacht zum Schutz von Kindern zu reagieren, kann zu einer weiteren Gefährdung von Kindern und/oder dazu führen, dass ein Mitarbeiter weiterhin verdächtigt wird, wodurch ihm die Möglichkeit genommen wird, seinen Namen reinzuwaschen. Wenn ein Mitarbeiter wissentlich und vorsätzlich eine falsche Meldung macht oder falsche oder böswillige Informationen über einen anderen Mitarbeiter gibt, werden Disziplinarmaßnahmen ergriffen.

Vertraulichkeit und Datenverarbeitung

Alle Informationen im Zusammenhang mit Fragen des Kinderschutzes, einschließlich Informationen über mutmaßliche Opfer, Zeugen und mutmaßliche Täter, müssen gemäß den nationalen Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten vertraulich behandelt werden. Dies bedeutet, dass Informationen sorgfältig und respektvoll behandelt und nur an Personen weitergegeben werden, die sie wirklich kennen müssen. Es bedeutet nicht, Geheimnisse zu bewahren. Informationen über möglichen oder tatsächlichen Kindesmissbrauch müssen immer gemeldet werden. Die Kinderschutzbeauftragten müssen innerhalb von 48 Stunden nach Eingang einer Meldung tätig werden.
Die Ergebnisse der ersten Bewertung des Vorfalls dienen nicht dazu, den gemeldeten Vorfall zu bestätigen oder zu widerlegen, sondern als Grundlage für die Planung der nächsten Schritte. Je nach Art und Dringlichkeit des gemeldeten Vorfalls wird das Team der Schutzbeauftragten die zuständigen Stellen konsultieren.
El Sistema Austria prüft und bearbeitet durch seine Schutzbeauftragten alle Meldungen nach festgelegten Verfahren, bevor entschieden wird, ob der Fall an die Sozialdienste oder die Polizei weitergeleitet wird.

Unterlassene Meldung und Konsequenzen

Das gesamte Personal ist verpflichtet, jeden Vorfall oder jede Sorge im Zusammenhang mit dem Kinderschutz, von dem es Kenntnis erhält, unverzüglich zu melden.

Diese Verpflichtung ist in den Arbeitsverträgen aller Mitarbeiter:innen und Mitarbeitenden sowie im Verhaltenskodex festgehalten.

Alle Mitarbeiter:innen, Mitarbeitenden und Freiwilligen müssen angemessen über die rechtlichen und organisatorischen Konsequenzen informiert sein, die ein Verstoß gegen diese Richtlinie mit sich bringt.

Im Falle eines Verstoßes können disziplinarische und arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden.

Auch Vereinsmitgliedern kann die Mitgliedschaft entzogen werden.

Medien und Soziale Netzwerke: Einwilligung und Schutz

Einwilligung

Die Einwilligung und Übertragung der Bildrechte erfolgt durch die Eltern/Erziehungsberechtigten der Kinder und Jugendlichen, die an den Programmen von El Sistema Austria teilnehmen.

Kennzeichnung und Schutz

Kinder, die nicht fotografiert oder gefilmt werden dürfen, werden von allen Fotografen und Kameraleuten mit Hilfe des verantwortlichen Personals deutlich gekennzeichnet.

Konzerte

Das Fotografieren oder Filmen von Kindern und Jugendlichen in unseren Programmen ist bei Konzerten grundsätzlich erlaubt. Es dürfen jedoch keine Einzel- oder Detailaufnahmen gemacht werden. Nur autorisierte Medienvertreter und Fotografen (entsprechend der Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten) sind gemäß den geltenden Richtlinien zugelassen.

RECHTLICHER RAHMEN

Diese Politik steht im Einklang mit

  • Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UNCRC)
  • Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 (Bundesgesetz über den Schutz von Kindern und Jugendlichen)

Beide Rahmenwerke legen grundlegende Prinzipien fest, unter anderem:

  • Das Recht auf Schutz: Kinder vor Schaden oder Missbrauch zu bewahren und eine sichere Umgebung zu schaffen, in der sie sich in einer Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens und Respekts entfalten können.
  • Das Recht auf Versorgung: Kinder auf ihrem Lernweg zu begleiten und zu unterstützen, ihre Fähigkeiten zu fördern und ihr Potenzial durch musikalische Bildung zu entdecken.
  • Das Recht auf Teilhabe: Kinder unabhängig von den Ressourcen oder der Unterstützung ihres familiären Umfelds zu stärken. Ihnen den Zugang zur Welt der Musik und Kultur zu ermöglichen und alle sozialen, wirtschaftlichen oder kulturellen Barrieren abzubauen.
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